AGB’s der Hundepension Neufeld

 

 Sie nehmen eine Leistung in Anspruch, die gegenseitiges Vertrauen und beiderseitige Zuverlässigkeit voraussetzt und auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten ist.

 

 Im Folgenden sind die Regeln unserer Geschäftsbeziehung erläutert:

 

  Allgemeines

   1.

 Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum ist. Im Weiteren versichert er, dass der Hund gültig geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Auch wird versichert, dass für den Hund eine Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Der Impfpass, sowie eine Kopie des Haftpflichtversicherungsscheines sind bei Abgabe des Tieres vorzulegen. Eine Wurmkur sollte nicht länger als drei Monate zurückliegen.

 

 2.

 Läufige Hündinnen können nur nach voriger Absprache aufgenommen werden. Wird eine läufige Hündin oder eine Hündin, die während des Pensionsaufenthaltes läufig wird, untergebracht wird jede Haftung seitens der Hundepension Neufeld für eine eventuelle Deckung der Hündin während der Aufenthaltszeit in der Hundepension ausgeschlossen. Die hiermit im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu lasten des Hundehalters/Eigentümers.

 

 Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Eigentümer die dadurch entstandenen Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung der angesteckten Hunde.

 

 Der Halter verpflichtet sich, auf Auffälligkeiten und Besonderheiten des Hundes, sowie auf den Verdacht von Krankheiten vor Aufnahme des Tieres hinzuweisen.

  3.

 Bei außergewöhnlichem Aggressionsverhalten des Hundes, welches eine gefahrlose Führung unmöglich macht, ist die Hundepension berechtigt, die Pensionsunterbringung abzubrechen. Der Eigentümer ist in diesem Fall verpflichtet, das Tier unverzüglich abzuholen.

  4.

 

Die Hundepension verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Die Hunde werden in der Pension Neufeld in einer Gruppe mit mehreren Hunden gehalten. Dem Eigentümer sind die dadurch bestehenden möglichen Risiken bekannt und er erklärt sich ausdrücklich mit der Haltung des Hundes in der Gruppe einverstanden. Im Weiteren erklärt er sich damit einverstanden, dass der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Hundepension Neufeld ohne Leine aufhält.

  5.

 Die Hundepension Neufeld wird den Halter unverzüglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme hat, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension Neufeld eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der er oder ein hierzu ausdrücklich berechtigter und verpflichteter Vertreter während des gesamten Aufenthalts des Hundes zu erreichen ist.

 

 

Mit der Abgabe Ihres Hundes erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Bildern

 

Ausdrücklich einverstanden.

 

Die Fotos von Gasthunden unterliegen einzig dem Urheberrecht des Fotografen!

 

© https:// Fellnasenconnection.de    Simone Neufeld

 

 Haftung

 

1.

 

Durch den Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehen mit Ausnahme von durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension Neufeld entstandene Schäden zu Lasten des Hundehalters. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hundepension Neufeld kein Schadensersatz verlangt werden.

 

 2.

 

 Für mitgebrachte Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. wird keine Haftung übernommen.

 3.

 

 Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes wird dieser von der Hundepension Neufeld einem Tierarzt ihrer Wahl vorgestellt. Die Entscheidung über die Notwendigkeit hierzu liegt bei der Hundepension Neufeld. Der Halter verpflichtet sich, sämtliche durch die Behandlung des Hundes entstehenden Tierarztkosten zu tragen und sofort bei Abholung des Hundes zu begleichen.

 

 4.

 

 Der Hundehalter verpflichtet sich, die von seinem Hund benötigten Medikamente, sowie ein Halsband, eine Leine und eine Decke mitzubringen.

 

 

 Preise/Zahlungsbedingungen

 

 1.

 

Der Pensionspreis richtet sich nach Art , Wesen und Temperament des Hundes.

Der Gesamtpreis wird nach Vereinbarung , spätestens am Bringtag fällig.

Bring - und Abholtage werden als volle Tage berechnet.

 

 2.

 

Aufgrund der geringen Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung unsererseits behalten wir uns das Recht vor, bei Absagen der gebuchten Termine eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Bei einer Absage unter 20 Tagen vor der geplanten Aufnahme in die Pension berechnen wir 50 % des Bruttopensionspreises. Bei einer Absage unter einer Woche vor der geplanten Aufnahme werden 75 % des Pensionspreises in Rechnung gestellt.

 

 Wird der Aufenthalt in der Hundepension Neufeld vorzeitig beendet, so ist für die verbleibende gebuchte Zeit der volle vereinbarte Preis zu zahlen, es sei denn, die vorzeitige Beendigung wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hundepension Neufeld verursacht.

 

3.

 

Mit der Abgabe des Hundes in der Hundepension Neufeld werden die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundepension Neufeld vom Eigentümer des Hundes ausdrücklich anerkannt.